Patrimonium - Katholisch
Der Begriff P. findet im KR eine unterschiedliche Anwendung. Er kann im Hinblick auf geistige u. geistl. Gegebenheiten od. im Bezug auf das Vermögen (Vermögensrecht, kirchliches) verwandt werden.
Auf geistl.-geistige Gegebenheiten bezieht sich P. zunächst in c. 251 (vgl. c. 349 § 1 CCEO), wo vom „patrimonio philosophico perenniter valido“ die Rede ist. Ähnlich wird der Begriff im Zusammenhang m. den Ordensgemeinschaften verwandt, wo vom P. des Inst. die Rede ist, zu dem der Stifterwille, die v…