Personalprälatur - Katholisch
Die P. wurde vom Zweiten Vatikanischen Konzil entworfen (PO 10, 2), bekam eine erste rechtliche Ausformung in Ecclesiae Sanctae (I, 4) u. dann im CIC (cc. 294-297). Daraus kann man entnehmen, dass sie eine überdiözesane personale Seelsorgestruktur ist. Ihre Zielsetzung ist die Erfüllung bes. seelsorglicher Aufgaben zugunsten von Gläubigen versch. Gebiete od. unterschiedlicher Sozialverbände. Dem Prälat, der ihr vorsteht, wird die nötige Jurisdiktion eingeräumt. Die P. nimmt ihre A…