Pfarrbesoldung, Versorgung - Evangelisch
Der Pfarrer, der in einem Dienstverhältnis m. einer ev. Landeskirche in Deutschlamd steht, hat nach § 49 PfDG.EKD einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt für sich u. seine Familie. Wie im staatl. Beamtenrecht erhält auch der Pfr. nicht ein Entgelt bzw. einen Lohn für geleistete Arbeitsstunden, sondern einen amtsangemessenen Unterhalt bzw. eine Alimentation. Die Gestaltung des Unterhalts der Pfr. unterliegt dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gem. Art. 137 Abs. …