Pfarrdienstgesetz - Evangelisch
Das Recht der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen u. Pfarrer zur Kirche m. den dazugehörenden Rechten u. Pflichten zu regeln, ist Gegenstand des kirchl. Selbstbestimmungsrechts gem Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV. Das Dienstverhältnis der ev. Pfarrerinnen u. Pfr. in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist ähnlich wie ein Beamtenverhältnis öff.-rechtlich ausgestaltet. Das Recht dazu folgt aus dem Status der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gem…