Pfarrgemeinderat - Katholisch
Der P. ist eine deutschsprachige Besonderheit partikularrechtlicher Art, der seine ersten Wurzeln bereits vor dem Vat II in sog. Pfarrausschüssen od. Pfarrkomitees in einzelnen Bistümern aufweist. Auf dem Vat II wird zum einen in AA 26 gefordert, dass in den Diözesen consilia, Beratungsorgane gebildet werden, die die apost. Aktivitäten der Gläubigen in enger Zusammenarbeit m. Klerus u. Ordenschristen koordinieren helfen. Diese rechtliche Forderung aus dem Gedanken des Apostolates ist dem Ve…