Pfarrhelfer(in) - Katholisch
Als P. bez. man Männer u. Frauen, die den Pfarrer unterstützen u. in einer od. mehreren Pfarreien pastorale Arbeit leisten. Aufgrund c. 228 § 1 können „Laien, die als geeignet befunden werden …, von den geistlichen Hirten für … Ämter und Aufgaben herangezogen“ werden, wo sie der Weihe (Ordination, Weihe) nicht bedürfen.
Das gesamtkirchliche Recht kennt den speziellen Beruf des P. nicht; dieser ist im teilkirchlichen Recht verankert u. nur in einigen Diözesen u. in der Militärseelsorge eingeführt. Dabei…