Pfarrvikar - Katholisch
1. Seit der Entstehung eigenständiger Land- od. Taufkirchen etwa ab dem 5. Jh. unterschied man zwischen i. d. R. fest angestellten Priestern, die eine umfassende Verantwortung für die Seelsorge trugen, u. Hilfsgeistlichen, denen nur bestimmte Rechte u. Pflichten zukamen. Für solche Hilfsgeistliche hat sich die Bez. vicarius eingebürgert. Der CIC/1917 führte im Kapitel De vicariis paroecialibus fünf versch. Arten von Hilfsgeistlichen auf: a) den …