Physische Person - Katholisch
1. Zur p. P. wird ein Mensch, der durch das Sakrament der Taufe in die Kirche Jesu Christi eingegliedert wird (c. 96). Der in der kath. Kirche Getaufte od. der zu ihr Übergetretene ist Rechtssubjekt m. der Befähigung zur Trägerschaft der den Christen ihrer Stellung gem. eigenen Pflichten u. Rechte (cc. 204, 205).
Da es nur eine Taufe gibt, können auch in anderen Kirchen u. kirchl. Gemeinschaften Getaufte p. P. in der kath. Kirche sein od. werden (c. 111).
Die Ausübung der Rechte der p. P. kann nach ihrem …