Plenarkonzil - Katholisch
Der CIC/1983 zählt das P. (concilium plenarium) zusammen m. dem Provinzialkonzil zu den Partikularkonzilien (cc. 439-446). Hierbei handelt es sich um feierliche, m. einer eigenen Liturgie ausgestattete Kirchenversammlungen, deren Aufgabe es ist, durch Beratung u. verbindliche Beschlussfassung für die pastoralen Erfordernisse des Volkes Gottes im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet Vorsorge zu treffen. Im Unterschied zum Provinzialkonzil, das für alle Teilkirchen ein u. ders. Kirchenprovinz abgehalte…