Politische Betätigung kirchlich Bediensteter - Katholisch
Die Katholische Kirche steht einer p. B. im Allg. nicht ablehnend gegenüber. Für die kirchl. Bediensteten sieht das kath. Kirchenrecht jedoch Beschränkungen vor, wobei zwischen Klerikern u. Laien im Kirchendienst zu differenzieren ist:
1. Kleriker (m. Ausnahme der Ständigen Diakone, vgl. c. 288) dürfen sich nach c. 287 § 2 weder in politischen Parteien aktiv betäti…