Politische Klausel - Staatlich
Die p. K., die sich in zahlreichen Verträgen zwischen Kirche u. Staat findet, erlaubt dem Staat Einwendungen gegen einen als Bischof (Kirchenpräsidenten, bzw. leitenden Geistlichen m. anderer Amtsbezeichnung) in Aussicht genommenen Kandidaten zu erheben.
Hist. geht die Klausel auf die landesherrlichen Präsentations- u. Mitbestimmungsrechte zurück, die durch eine mildere Form staatl. Ingerenz ersetzt wurden. Es gibt sie in Konk. u. anderen Staatsverträgen des Hl. Stuhls, aber auch in ev. KV (Konko…