Pönitent - Katholisch
Die kirchl. Gesetzbücher bez. den Gläubigen, der sich seiner Sünden bewusst ist u. im Bußsakrament (Beichte) deren Vergebung erbittet, als P. (paenitens). Gem. c. 987 (vgl. c. 843 § 1) bedarf es für den Empfang der heilbringenden Hilfe des Bußsakraments zentraler konstitutiver Elemente, die in Haltungen u. Handlungen des P. zum Ausdruck kommen. Dazu gehören 1. die rechte Disposition, die im Vorliegen von Reue u. im Vorsatz zur künftigen Besserung nachgewiesen werden kann, 2. das vollständige Beken…