Pornographie - Katholisch
1. Die P. als solche ist kein Straftatbestand kirchl. Rechts. Gem. SST/2010 Art. 6 § 1, 2° gehört zu den Delicta graviora „der Erwerb, die Aufbewahrung und Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.“ Dieser für das KR neue Straftatbestand stellt wohl eine Annäherung an weltliches Recht dar (Rees, 2013, 495), was dann auch für das Verständnis der P. etwa i. S. v. § 184 StGB gelten würde.
2. Strafttäter…