Prälat - Katholisch
Als P. bez. das Recht diejenigen, denen für den äußeren Bereich ordentliche Leitungsvollmacht zukommt. Insb. findet der Titel Verwendung für die Inhaber des Vorsteheramtes einer Territorialprälatur (c. 370) od. einer Personalprälatur (c. 295).
Der P., welcher eine Gebietsprälatur leitet, wird i. d. R. zum Bischof geweiht (daher die Bez. als Vescovo-Prelato – Bf.-P.) u. hat im Hinblick auf den ihm anvertrauten Teil des Gottesvolkes die Rechte u. Pflichten, die einem Diözesanbischof in seiner Diözese…