Präsentation - Katholisch
Die P. ist im lat. Rechtskreis gem. c. 147 eine der Formen der kan. Amtsübertragung, näherhin eine Form der gebundenen Amtsverleihung, die in den cc. 158-163 näher geregelt ist; im CCEO ist die P. nicht vorgesehen (vgl. c. 939 CCEO). Damit das betr. KA gültig erlangt wird, muss der P. die Einsetzung (institutio) durch die verleihungsberechtigte kirchl. Autorität folgen.
1. Das Recht zur P. ist gesch. häufig aus dem Patronat erwachsen. Stiftern von Kirchen, Kapellen od. Benefizien u. ihren Rechtsnachfo…