Präsumtion - Katholisch
C. 1584 definiert die P. (Vermutung) als eine wahrscheinliche Schlussfolgerung auf eine unsichere Tatsache. Ausgangspunkt ist stets eine feststehende Tatsache, von der aus eine Schlussfolgerung auf eine nicht feststehende Tatsache gezogen wird.
Der CCEO kennt zwar die Vermutung, enthält aber keine Definition.
Beide Codices unterscheiden zwei Arten von Vermutungen, nämlich die praesumptio iuris (Rechtsvermutung) u. die praesumptio ab homine (richterliche Vermutung). Die Unterschei…