Predigt - Katholisch
1. Gem. can. 1327 war die P. Ausübung des hoheitlichen Lehramts der Kirche u. insofern bes. dem Papst für die Gesamtkirche u. den Bischöfen für ihre Diözese übertragen. Außer den Pfarrern konnten auch weitere geeignete Männer herangezogen werden, um dem Bf. beim Dienst der P. zu helfen. In jedem Fall war für die P. gem. can. 1328 eine facultas erforderlich, die dem Pfr. kraft seines Amtes u. anderen Personen gem. cann. 1337-1342 übertragen wurde; in bestimmten Fällen war z…