Predigtbefugnis - Katholisch
1. Erteilung, Einschränkung u. Entzug der P. waren in cann. 1337-1342 umfassend geregelt. Mit can. 1340 wird ersichtlich, dass die Normen über die P. insb. m. dem Aspekt der Qualitätssicherung verbunden waren. So waren die Ordinarien streng verpflichtet, die Lebensführung u. die rechte Lehre derer, denen die P. verliehen werden sollte, in einem formellen Examen gem. can. 877 § 1 zu prüfen. Ebenso sollten sie die P. entziehen, wenn sich h…