Predigtstätte - Evangelisch
Die ev. P. ist der Ort der öff. Wortverkündigung (Verkündigung). Sie ist Ausfluss des Kanzelrechts u. damit des Parochialprinzips; jeder Gemeindepfarrer (Pfarrer) hat innerhalb der übertragenen Pfarrstelle das ausschließliche Recht auf „Inanspruchnahme der zur Pfarrstelle gehörenden Kanzel bei der Ausübung der öffentlichen Wortverkündigung“ (§ 10 Abs. 2 AG-PfDG.EKD). Die öff. Wortverkündung ist jedoch nicht ausschließlich auf Kanzel, Kirche u. Gottesdienst beschränkt, zumal dem Protestant…