Presbyterium - Katholisch
Das Recht der kath. Kirche bez. als P. die Gemeinschaft der um den Bischof als ihr Haupt geeinten priesterlichen Mitarbeiter des Bf. im Hirtendienst am Volk Gottes einer Teilkirche. Es greift damit auf eine Rechtsinstitution des frühen Christentums zurück.
Der Begriff presbyterion findet sich bereits im NT. Er bez. hier einerseits das Ältestenkollegium von Jerusalem (Lk 22, 66; Apg 22, 5), d. h. das Synhedrion als höchste legislative u. judikative In…