Priesterfortbildung - Katholisch
Die Priester sind nach Abschluss ihrer Ausbildung (Priesterausbildung) u. Empfang der Priesterweihe zur Teilnahme an der P. verpflichtet, die eine eigenständige Bildungsphase darstellt; der Diözesanbischof hat hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. Rechtsgrundlagen sind c. 279 bzw. c. 372 CCEO sowie partikularrechtliche Bestimmungen (für den Bereich der DBK auch die RO für Priesterbildung).
Durch die P. sollen die Priester ihre Kenntnis in den theol. Disziplinen u. den…