Privilegien - Katholisch
Bereits rechtssprachlich wird die Besonderheit der P. deutlich, da sich der Begriff wohl von privus – für sich stehend, einzeln, eigentümlich u. lex herleitet. Bei den P. geht es um Sonderrecht od. Ausnahmerecht zugunsten physischer Personen od. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche), Sachen od. Orte, die für die Begünstigten zugl. den Charakter von objektiven Normen u. subjektiven Befugnissen haben.
Im Unterschied zum CIC/1917 erfolgt durch c. 76 § 1 (vgl. c. 1531 § 1 CCEO) eine Defini…