Privilegium Paulinum - Katholisch
Das P. P., m paulinisches Privileg in Dt. übersetzt, ermöglicht die Auflösung (Eheauflösung) der zwischen zwei Ungetauften rechtmäßig geschlossenen Ehe nach der Taufe eines der Partner, sofern der andere die Bekehrung od. zumindest die eheliche Lebensgemeinschaft o. Schmähung des Schöpfers (contumelia creatoris) ablehnt. Damit ist gemeint, dass der Ungetaufte die Religionsausübung des Getauften behindert od. ihn zum Abfall vom Glauben od. zur Erziehung der Kinder (Kindererziehung) auße…