Probatio - Katholisch
Das Wort P. verwendet der CIC im Wesentlichen in drei Bedeutungen: Erstens bez. es den Beweis, zweitens eine Erprobung od. Prüfung (z. B. cc. 653 § 2, 684 § 2, 1025 § 1) u. drittens eine m. der Approbatio vergleichbare, von einer kirchl. Autorität ausgesprochene Gutheißung einer Handlung od. eines Sachverhalts. In der zuletzt genannten Bedeutung wird P., um auch im Dt. die Unterscheidung zwischen Approbatio u. P. deutlich zu machen, häufig m. Billigung wiedergegeben, während f…