Propst - Katholisch
P. leitet sich vom lat. praepositus her. Zunächst wurde im abendländischen Mönchtum – etwa in der Augustinusregel – der Vorsteher eines Klosters so bez. In der Benediktregel erscheint der praepositus dann als Stellvertreter des Abtes. Später wird auch der Vorsteher eines kleineren, abhängigen Klosters als P. bez. Während sich ab dem 10./11. Jh. für den Abtstellvertreter allg. der Titel Prior durchsetzte, fand die Bez. P. für den Vorsteher eines Domkapitels od. Kollegiatkapitels Eingang in das Kano…