Provinzialkonzil - Katholisch
Das P. ist ein Konzil für alle Teilkirchen einer Kirchenprovinz (c. 440 § 1) in der lateinischen Kirche. Das Pendant für die Kirchenprovinzen der patriarchalen u. großerzbischöflichen Rituskirchen des Ostens ist die Metropolitansynode (c. 133 § 1 n. 2 CCEO). Ihre rechtliche Gestalt ist im CCEO nicht vorgegeben, sondern durch die Bischofssynode der jeweiligen Rituskirche festzulegen (c. 137 CCEO).
1. Das P. besitzt weitgehende Leitungs- u. insb. Gesetzgebungsgewalt für die Kirchen…