Prozessbevollmächtigter - Katholisch
Als P. od. Prozessstellvertreter bez. man einen Prokurator, der bestellt ist, um vor Gericht (Gerichte, kirchliche) im Namen einer Partei zu handeln (procurator ad lites). Die Aufgabe des P. ist zu unterscheiden von der des Anwalts (advocatus); in den meisten Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) legt es sich allerdings nahe, dass ein u. dies. Person m. beiden Aufgaben zugl. betraut wird. Der Ausdruck Rechtsbeistand od. Parteibeistand (patron…