Prozessrecht - Katholisch
Für die theol. Grundlegung des kan. Rechts mag der Grundsatz ubi soc. ibi ius nicht genügen. Wie Klaus Mörsdorf, 111979, 13 f., aufzeigt, hat das Recht aber allg. „die Aufgabe, das Gemeinschaftsleben der Menschen zu ordnen. Es bestimmt durch Gebote und Verbote, wie die Gemeinschaftsordnung sein soll und wie sie nicht sein darf. … Wie die Erfahrung zeigt, ereignet es sich aber immerzu, daß Rechtsverhältnisse zwe…