Prozessverfahren, kirchliches - Katholisch
Der kirchl. Gesetzgeber versteht nach can. 1552 § 1 unter einem Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) die Verhandlung u. Entscheidung einer controversia, die der richterlichen Gewalt der Kirche unterworfen ist; diese Verhandlung u. Entscheidung erfolgen vor einem kirchl. Gerichtshof u. vollziehen sich nach gesetzlich festgelegten Normen. Diese Definition kann auch auf das geltende Recht bezogen werden.
In der Kirche gibt es Streit- u. Strafver…