Rahmenrichtlinie - Katholisch
Im Unterschied zu dem in der Rechtsetzungspraxis der dt. Diözesen des öfteren verwendeten Begriffs RL findet der Begriff R. sehr selten Verwendung. Der Begriff RL kann in der Rechtsetzungspraxis inhaltlich nicht nur die in c. 34 umschriebene, im Vgl. zum Gesetz rangniedere Normsetzungsart (instructio [Instruktion]) i. S. v. – an Verwaltungsorgane gerichtete – allg. Verwaltungserlasse umfassen, sondern wird auch für andere Erlasse unterschiedlicher Rechtsqualität (Geset…