Rat der EKD - Evangelisch
1. Aufgaben u. Kompetenzen: Der R. ist neben den beiden föderal bestimmten Organen der Evangelischen Kirche in Deutschland, Synode u. Kirchenkonferenz, das unitarische Organ der EKD. Gem. Art. 29 GrO-EKD obliegt ihm, die EKD nach außen zu vertreten, sie zu leiten u. zu verwalten. In dieser Verwaltungs-, Leitungs- u. Repräsentationsfunktion ist der R. gem. Art. 29 Abs. 2 GrO-EKD nur durch eine ausdrückliche Aufgabenzuweisung an die anderen Organe begrenzt. D…