Realinjurie - Katholisch
R. ist die vorsätzliche (Vorsatz) Anwendung physischer Gewalt gegen eine kirchl. Person im Unterschied zur Verbalinjurie (vgl. c. 1369; c. 1448 § 1 CCEO; Beleidigung). Es kommen Attentat, Körperverletzung, Tötung, Freiheitsberaubung u. Entführung in den Blick, also Vergehen, die die Amtsführung u. damit die Freiheit der Kirche u. ihrer Amtsträger (Amtsträger, kirchlicher) behindern (vgl. Art. 5 RK; Art. 1 § 3 BY.K). Gebärden u. Drohungen erfüllen den Tatbestand nicht. Der CIC droht – …