Rechnungslegung - Katholisch
1. Begriff: R. ist die Vorlage einer geordneten Aufstellung der Einnahmen u. Ausgaben, zusammen m. den entspr. Belegen. Davon zu unterscheiden ist die umfassendere, auf die gesamte Amtsführung bezogene Rechenschaftsablage. CIC u. CCEO verwenden „rationem reddere“ überwiegend in der ersteren, bisweilen aber auch in der letzteren Bedeutung, wie z. B. c. 540 § 3 bzw. cc. 131, 231 § 4, 299 § 3 CCEO. Ob das …