Rechtsanalogie - Katholisch
R. kann in einem zweifachen Sinn verstanden werden: Im uneigentlichen Sinn bez. R. die Anwendung von allg., sowohl für den staatl., als auch für den kirchl. Bereich geltenden Rechtsregeln od. -prinzipien zur Ausfüllung von Gesetzeslücken i. S. des c. 19 bzw. (im eingeschränkten Sinn) c. 1501 CCEO.
Im eigentlichen Sinn bezieht sich die R. auf die Tatsache der analogen u. nicht univoken Verwendung des Begriffs Recht selbst: Wenn vom staatl., vom kirchl. u. vom intern. Recht die…