Rechtsfälschungen - Historisch
In der Geschichte der Quellen des kan. Rechts begegnen bis zum Ende des 12. Jh. zahlreiche R. Formale Voraussetzung für die Fälschung von Recht ist dabei ein Konsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft darüber, welches die authentischen Organe der Rechtsetzung sind (im Falle des KR: Synoden u. Konzile, päpstliche Dekretalen, kaiserliches Religionsrecht); u. was von daher als authentisches Recht zu gelten hat. Als R. sind daher solche Rechtstexte zu bez., die die authentische…