Rechtsgeschichte
1. Der Begriff R. bez. den erinnerten Teil der Vergangenheit von Recht sowie die wiss. Disziplin, die sich m. dieser Vergangenheit beschäftigt. Beide sind bis heute jedenfalls in Kontinentaleuropa von den Vorstellungen der dt. Hist. Schule des 19. Jh. geprägt. Deren Rechtsbegriff, ihre Interpretation der R. als Vorgang der Verwissenschaftlichung sowie die damit als relevant markierten Quellen (Rechtsquellen) u. Wissensbestände haben auch zu der inzwischen als überholt angesehenen, bis heute aber das Fach…