Rechtsmittel - Katholisch
1. Begriff u. Funktion: Da auch richterliche Urteile od. Verwaltungsentscheidungen fehlerhaft sein können, bedarf es zur Sicherung des Grundrechts auf Rechtsschutz nach c. 221 § 1 bestimmter Mittel, um gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Im weiten Sinne sind dies Rechtsbehelfe, worunter jedes formelle od. formlose Gesuch verstanden wird, das in einem rechtlich geordneten Verfahren gegen gerichtliche od. behördliche Entscheidung…