Rechtsquellen - Katholisch
1. Terminologie: Unter dem Begriff R. (fontes) versteht die Rechtswissenschaft – gelegentlich in Frage gestellt – zum einen alle sozialen Wirklichkeiten aufgrund deren materiell Recht entsteht, das die normative Ordnung einer Gesellschaft bildet (fontes iuris essendi), nämlich die Gesetzgebungsorgane sowie die sonst rechtsbildenden Faktoren (im KR: Papst, Konzil, Dikasterien, Bischof, Bischofskonferenz, auton. V…