Rechtsschutz - Katholisch
Jedem Christgläubigen steht im Rahmen des kirchl. R. zu, seine Grundrechte (Grundrechte und Grundpflichten der Christen), die er in der Kirche besitzt, rechtmäßig geltend zu machen u. sie nach Maßgabe des Rechts vor dem zuständigen kirchl. Gericht (Gerichte, kirchliche) zu verteidigen (c. 221 § 1). Gem. der Einteilung des c. 1400 sind Gegenstand eines Gerichtsverfahrens (Gerichtsverfahren, kirchliches) die Verfolgung od. der Schutz von Rechten natürlicher od. jur. Personen (J…