Rechtsstellung - Katholisch
R. bez. die einer natürlichen (c. 96) od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) (cc. 113-123) zukommende Stellung im Rechtssystem der kath. Kirche. In einer hierarchisch u. ständisch organisierten Rechtsgemeinschaft wie der Kirche erwachsen aus der Taufe, die die Rechtsfähigkeit begr. u. m. entspr. Rechten u. Pflichten verbunden ist, unterschiedliche R. je nach Standeszugehörigkeit als Kleriker (Klerikerstand) (cc. 273-289), als Angehöriger des Religio…