Rechtssymbolik - Historisch
1. Begriff: Das Kompositum R. konstituiert sich aus den Wörtern Symbol (griech. sumbolon, lat. symbolum, symbolus – Erkennungszeichen, Wahrzeichen, Sinnbild) (Grimm, 1942, 1377-1393) u. Recht. Unter Symbolik lässt sich, wenn auch uneinheitlich u. mehrdeutig, der Sinnbildgehalt von Symbolen, die Verwendung von Symbolen od./u. die Wissenschaft von den Symbolen u. ihrer Verwendung verstehen. R. umfasst folglich einen rechtsbezogenen Ausschnitt dieses allg.…