Rechtsverletzung - Katholisch
R. ist das Zuwiderhandeln gegen den Norminhalt eines bestehenden (Promulgation; Gesetzesverpflichtung), für alle Gläubige od. für eine bestimmte Person, Personengruppe od. -gemeinschaft geltenden göttlichen od. kirchl. Gesetzes (Gesetz; Gewohnheit; Vertrag; Verordnung; Dekret; Statut), sofern nicht ein Rechtszweifel (Gesetzeszweifel) (dubium iuris; c. 14; c. 1496 CCEO) besteht od. Dispens erteilt worden ist (s. auch Unkenntnis; Irrtum). R. erfolgt im Fall eines gebietenden Geset…