Recognitio - Katholisch
Der Ausdruck R. wird im CIC in den Bedeutungen Besichtigung, Überarbeitung, Anerkennung u. (Über)Prüfung verwendet. In einigen der Vorschriften, in denen R. die Bedeutung (Über)Prüfung hat, ist dieser Ausdruck als terminus technicus des kan. Rechts aufzufassen. Er bezieht sich dabei auf die Überprüfung eines kirchl. Dokuments durch eine übergeordnete kirchl. Autorität. Der CIC enthält sechs derartige Vorschriften. Danach ist eine R. erforderlich für bestimmte Vereinsstatuten (Vereinsrecht) (c. 299 § 3)…