Regalien - Historisch
R., abgeleitet von iura regalia / kgl. Rechte, bez. urspr. alle Güter, Besitzungen u. Hoheitsrechte eines Königs, die ihm als dingliches Substrat für die Grundlegung u. Ausübung seiner Herrschaft zustanden. Sie sind ihrem Wesen nach vielschichtig u. können in versch. Jhh. u. an unterschiedlichen Orten durchaus divergierende Inhalte haben.
Erst im Investiturstreit des 11. u. 12. Jh. bildete sich eine genauere inhaltliche Definition heraus: Herzogtümer, Grafschaften, Städte, Münzstätten, Zölle, …