Reichnisse - Historisch
R. sind Leistungen in Geld od. Naturalien aus eigenem Rechtstitel an geistl. (i. d. R. Pfarrer, Kpl.) od. weltliche (z. B. Mesner, Küster, Organist) Kirchendiener. Ihre rechtshistorischen Wurzeln reichen in das frühe MA zurück. Aus den urspr. freiwilligen Gaben zum Unterhalt der Kirchendiener wurden im Hoch-MA gewohnheitsrechtlich verpflichtende, auf die Zugehörigkeit zum kirchl. Verband (Pfarre) gegr. Abgaben, überwiegend in Form von Naturalien, wie etwa Wachs, Getreide, Fleisch, Holz, Wein. Z…