Rekurs - Katholisch
Der R., d. h. eine Beschwerde gegen die Entscheidung eines Gerichtes, eines Oberen od. der Verwaltung ist eine vom Recht der Kirche zugelassene Form der Verteidigung der subjektiven Rechte der Gläubigen. Das Rekursrecht wird im CIC u. im CCEO im Hinblick auf seine Anwendbarkeit u. auf die Vorgehensweise behandelt.
Als mögliche Vorgehensweise werden dabei geregelt die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil (cc. 1619-1627; vgl. cc. 1302-1308 CCEO), der gerichtliche R., d. h. die Berufung in den vom Recht vorgesehen Fällen (Be…