Relator - Katholisch
R. (lat.) heißt übers. Berichterstatter. Synonym für R. wird auch der lat. Begriff ponens verwendet. Im geltenden Recht begegnet der R. in drei Bereichen: 1. im Prozessrecht, 2. auf der Bischofssynode u. 3. im Seligsprechungsverfahren u. im Heiligsprechungsverfahren.
1. Im CIC/1983 findet sich der R. im Buch VII, dem Prozessrecht. Gem. c. 1429 (vgl. c. 1091 § 2 CCEO; can. 1474) ist der R. vom Vorsitzenden eines Kollegialgerichts zu bestellen, der in der Versammlung der Richter a) über die Prozesssache zu berichten …