Religionsdelikte - Staatlich
Der Begriff R. entstammt dem weltlichen Recht u. umschreibt solche Straftatbestände, die das Hl. schützen. Theoretisch denkbare Schutzgüter sind damit die Ehre Gottes, Religion bzw. religiöse Wahrheiten an sich, aber auch die ungestörte Religionsausübung Gläubiger gegen diesbezügliche Übergriffe anderer. Ein Blick auf die hist. Entwicklung erhellt schlaglichtartig, welchen Raum R. in einer säkularisierten, an die Freiheitsrechte …