Religionsunterricht - Staatlich
Der R. ist eine gemeinsame Angelegenheit von Staat u. Religionsgemeinschaft, für die beide i. S. des kooperativen Verhältnisses von Staat u. Religion in der BRD bei bleibender Unterschiedenheit in Beziehung treten. Er ermöglicht den Schülern die Entfaltung ihrer in Art. 4 GG verbürgten positiven Religionsfreiheit, den Relig…