Religiöser Friede - Staatlich
Der Begriff des F. verweist auf die Vermeidung von Konflikten unter Personen, sozialen Gruppen u. Staaten. Dieses Verständnis wird häufig als rechtsstaatlicher Friedensbegriff verstanden, greift er doch auf Regelungen u. Normsetzungen zurück, die Auseinandersetzungen in einem rechlich definierten Raum zu verhindern helfen soll. In modernen Gesellschaften sind die Maßnahmen sowie der normative Anspruch i. d. R. festgeschrieben. Si…